Als zertifizierte Pflegeberaterin mit 25 Jahren Erfahrung begleite ich Sie bei allen Fragen kompetent und mit Herz. Gemeinsam finden wir die passende Pflegeform, klären alle Fragen und organisieren die Versorgung. Vereinbaren Sie einen Termin – ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen!
Mein Name ist Stephanie Keller und ich bin zertifizierte Pflegeberaterin mit 25 Jahren Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen der Pflege. Ich bin für Sie da, wenn Sie eine individuelle Beratung zu Ihrer Pflegesituation brauchen. Ich informiere Sie über alle Leistungen und Angebote, die Ihnen im Pflegefall zustehen. Und ich helfe Ihnen, die passende Pflegeform zu finden, die Anträge auszufüllen und die Versorgung zu organisieren.
Ich bin Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie Fragen haben, Hilfe brauchen oder einfach mehr Sicherheit und Vertrauen in Ihre Pflegeentscheidung suchen. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Was ist ein Beratungseinsatz?
Sobald Sie pflegebedürftig sind, Pflegegeld erhalten und in Ihrer Häuslichkeit versorgt werden, benötigen sie je nach Pflegegrad verpflichtende Beratungsbesuche. Diese Beratung ist für Sie kostenlos und wird von der Pflegekasse übernommen.
Was ich für Sie tun kann
Als Pflegeberaterin biete ich Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung zu allen Themen, die Ihre Pflegesituation betreffen. Meine Beratungsschwerpunkte können je nach Ihrem Bedarf variieren, aber hier sind einige Beispiele, was ich für Sie tun kann:
Praktische Tipps, Tricks und Handgriffe die Situationen im Pflegealltag erleichtern: Umlagern von Patienten, Transfermöglichkeiten, Infos um Sturzgefahren im häuslichen Bereich zu reduzieren
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: z.B. Badsanierung oder Treppenlift
Hausnotruf: Information dieser Option, Antragstellung bei der Pflegekasse
Entlastungsleistungen: Info über Angebote zur Unterstützung im Alltag
Einschätzung der Pflegesituation: Informationen über Höherstufung bei Bedarf, weitere Vorgehensweise
Pflegehilfsmittel: technische Pflegehilfsmittel wie z.B. Pflegebett, Rollator, Rollstuhl, Personen-, Badewannenlifter, sowie Hilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Betteinlagen etc.)
Hinweis auf Inanspruchnahme von Pflegeschulungen und -kursen nach § 45 SGB XI: Kostenfreie Möglichkeit sich pflegerisches, praktisches Wissen anzueignen.
Terminvereinbarung: Ich besuche Sie entweder in Ihrer Häuslichkeit oder per Videokonferenz (jede zweite Beratung).
Dauer: Der Besuch dauert etwa 45 Minuten und findet bei Ihnen zu Hause statt.
Individuelle Gestaltung: Ich passe mich Ihren Wünschen und Bedürfnissen an.
Ziel der Beratung nach § 37.3 SGB XI
Der Beratungsbesuch dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege. Pflegende Angehörige sollen unterstützt und beraten werden, sodass die häusliche Pflege einfacher wird und Überlastungen vermieden werden.
Tipps zum Beratungsbesuch
Am Beratungsgespräch sollten alle an der Pflege beteiligten Personen teilnehmen um eine bestmögliche Beratung anzubieten. So können frühzeitig Problemlagen erfasst und rechtzeitig gegengesteuert werden.
Wie oft müssen Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Pflegegrad 1: Halbjährlich, freiwillig
Pflegegrad 2 & 3: Halbjährlich, verpflichtend
Pflegegrad 4 & 5: Vierteljährlich, verpflichtend
Wenn Pflegebedürftige Sachleistungen durch einen ambulanten Dienst erhalten können diese ebenso einmal halbjährlich einen Beratung in Anspruch nehmen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.